Skip to content

Nutzungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

  1. Die Nutzungsbedingungen für die Digitalisierungsplattform Mobile2b regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Mobile2b GmbH („Anbieter“) und Geschäftskunden im Sinne des §14 BGB (nachfolgend „Kunden“ genannt).
  2. Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Die Software wird auf Servern, die vom Anbieter in Rechenzentren angemietet werden, gespeichert und ablaufen gelassen.

2. Kunden-/Nutzerkonto

  1. Um Mobile2b nutzen zu können, muss ein Nutzerkonto angelegt werden. Im Anmeldeprozess bestätigt der Kunde diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Anbieters. Dadurch kommt ein Vertrag über die Nutzung von Mobile2b zustande. Der Kunde erhält die Gelegenheit, die Software 14 Tage kostenfrei und unverbindlich in vollem Funktionsumfang zu testen – ohne automatische Verlängerung und ohne jedwede weitere Verpflichtung. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestellung/Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Zudem wird demnächst eine Funktion in der Software vorgesehen, über die eine kostenpflichtige Freischaltung des Accounts durch den Kunden selbst ermöglicht wird.
  2. Die Anmeldung ist nur durch bzw. im Auftrag von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet.

3. Verfügbarkeit der Software

Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt (z.B. Streiks, Naturkatastrophen, Brand, Terroranschläge). Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Schnittstelle für die vertraglich geschuldeten SaaS-Dienste und Services ist die Übergangsstelle ins Internet des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.

4. Verpflichtungen des Kunden bei der Nutzung für Mobile2b

  1. Der Kunde muss sich bei der Nutzung von Mobile2b an Recht und Gesetz halten. Es ist verboten, mit Mobile2b wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken durchzuführen oder damit Ordnungswidrigkeiten zu begehen oder deren Begehung Vorschub zu leisten.
  2. Soweit der Kunden eigene Grafiken, Videos, eigenen Content oder sonstiges geschütztes Material in Mobile2b integriert, muss er über die hierzu notwendigen Urheber-, Marken- und Designschutzrechte oder die ausreichenden Lizenzrechte verfügen.
  3. Sollte ein Dritter gegen den Anbieter eine Rechtsverletzung geltend machen, die auf einem zumindest leicht fahrlässigen Verhalten des Kunden beruht, so stellt jede Partei die andere von allen hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Schadensersatzansprüchen, Verfahrenskosten und den Kosten einer angemessenen Verteidigung durch Rechtsanwälte, frei.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise vom Anbieter zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten.
  5. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Angebot ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  6. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Nutzungsrechte des Kunden

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung von Mobile2b für eigene Geschäftszwecke im Unternehmen des Vertragspartners nach Maßgabe dieser Nutzungsbestimmungen befristet auf die Vertragsdauer ein.
  2. Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, nach freiem Ermessen über das Angebot einzelner Funktionalitäten der Plattform zu entscheiden. Sollten wesentliche Funktionalitäten des Kunden nicht mehr verfügbar sein, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht seitens des Anbieters zugestanden.
  3. Der Anbieter ist bestrebt die Plattform permanent zu verbessern und seinen Kunden eine sich kontinuierlich verbessernde Plattform zur Verfügung zu stellen. Werden in der Zusammenarbeit mit einem Kunden neue Features entwickelt, ist der Anbieter berechtigt, diese neuen Features auf Mobile2b allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Realisierung der neuen Features für den Kunden kostenpflichtig oder nicht war.
  4. Der Kunde bestätigt und ist damit einverstanden, dass sich die Form und Art von Mobile2b während der Vertragslaufzeit ändern kann. Dies kann beispielsweise gegeben sein, wenn
    1. neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
    2. die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, oder
    3. vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.
  5. Die dem Kunden zur Nutzung überlassene Software erfährt regelmäßig automatische Updates vom Anbieter. Diese Updates dienen der Verbesserung, Aufwertung und Fortentwicklung des Angebots und können aus Fehlerbehebungen, verbesserten Funktionen oder ganz neuen Versionen bestehen. Der Kunde ist einverstanden, entsprechende Updates als Bestandteil der Leistung entgegenzunehmen und zu verwenden.
  6. Durch den Kunden erworbene Lizenzen sind im eigenen bzw. in verbundenen Unternehmen zu nutzen. Unter verbundene Unternehmen versteht man verbundene Unternehmen gemäß dem §15 AktG.

6. Kostenlose Test-Accounts

  1. Die Nutzung von Mobile2b als Test-Account ist für einen Zeitraum von 14 Tagen kostenlos möglich. Eine Kündigung durch den Kunden ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der 14-tägigen kostenfreien Testphase wird die Plattform für die weitere Nutzung gesperrt. Durch ein jederzeit mögliches Upgrade auf eine kostenpflichtige Version kann die Sperre ohne Datenverlust aufgehoben und der Account wieder freigegeben werden.
  2. Kostenlose Test-Accounts, die über einen Zeitraum von drei Monaten nicht zu einem kostenpflichtigen Account upgegradet werden, können vom Anbieter gelöscht werden. Die in einem Testkonto erstellten Daten sowie die durch die Nutzung von Mobile2b generierten Daten gehen dabei dauerhaft verloren.
  3. Im Rahmen einer kostenlosen Verwendung von Mobile2b ist der Anbieter nicht zur Behebung von Mängeln verpflichtet.

7. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Der Anbieter erhebt im Rahmen des Betriebs von Mobile2b ausschließlich diejenigen Daten, die zum Betrieb der Plattform zwingend notwendig sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.mobile2b.de/datenschutzhinweise/
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden regelmäßig auf einem vom Anbieter verantworteten Backup-Server.
  4. Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. D.h. der Kunde ist der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO in Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Es obliegt dem Kunden eventuell notwendige Einwilligungserklärungen der User einzuholen und eventuell notwendige Hinweise gemäß § 13 TMG zu erteilen.
  5. Im Rahmen der kostenlosen Nutzung nach § 6 (“Test-Account”) ist es dem Kunden untersagt, mit Mobile2b personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.
  6. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO mit Mobile2b ist ausgeschlossen.

8. Support

  1. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Produktunterstützung („Support“) für die Nutzung der Funktionalitäten bereitzustellen. Sofern der Anbieter dennoch Support leistet, geschieht dies auf freiwilliger Basis. Ein Supportfall ist für den Kunden kostenfrei, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. In allen anderen Fällen ist ein Supportfall für den Kunden kostenpflichtig gemäß den aktuellen Service-Konditionen.
  2. Der Abschluss eines separaten Supportvertrages bzw. eines Service-Level-Agreements (SLA), insbesondere zur Vereinbarung garantierter Reaktionszeiten, ist jederzeit möglich.
  3. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen. Die Meldung erfolgt per E-Mail bzw. über ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Ticketsystem.

9. Vergütung

  1. Die Buchung eines Lizenzpakets erfolgt für eine bestimmte Laufzeit. Soweit der Kunde nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Laufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag zu den gültigen Lizenzkonditionen automatisch um die gleiche Laufzeit.
  2. Lizenzkosten sind jeweils zu Beginn einer Laufzeit in voller Höhe fällig.
  3. Falls kein individuelles Lizenzpaket mit dem Anbieter abgeschlossen wurde, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.
  4. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
  5. Die Vergütung sonstiger Leistungen wie Beratung, Schulung, Programmierung, Konfiguration, Customizing etc. liegt bei 150,00 €/Stunde exkl. MwSt., abgerechnet im Viertelstunden-Takt.
  6. Bei der Lizenznutzung sind für den Kunden grundsätzlich kostenfrei enthalten:
    • Wartung
    • Updates
    • Bug-/Fehler-Behebung

Technischer Support ist im Lizenzumfang nicht enthalten. Service-Level-Agreements (SLA) und Support-Pakete können daher zusätzlich abgeschlossen werden.

Ist dies nicht der Fall, gilt der Tarif für technischen Support. Als Stundensatz für Support-Leistungen werden 116 € exkl. MwSt. zugrunde gelegt. Eine Stunde wird dabei in vier Serviceeinheiten zu je 15 Minuten unterteilt, eine Serviceeinheit ist dabei das kleinste Abrechnungsintervall (29 € exkl. MwSt.). Angefangene Serviceeinheiten werden voll berechnet.

Darüber hinaus bietet der Anbieter diverse technische Dienstleistungen über seinen Service-Katalog an.

10. Rechte der Kunden bei Mängel und Gewährleistung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
  2. Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der im Rahmen eines Lizenzpakets gemäß “9 Vergütung” zu Verfügung gestellten Software zu beheben.
  3. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Der erforderliche Zeitrahmen für die erforderliche Bug-/Mängelbehebung wird von den Parteien im Einzelfall festgelegt.

11. Haftung und Schadensersatz

  1. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob sich aus dem Einsatz von Mobile2b Risiken für die eigenen Rechtsgüter und für Rechtsgüter dritter Personen ergeben können. Der Anbieter ist ausschließlich für die Zurverfügungstellung der Plattform verantwortlich. Für sämtliche Schäden, die im Rahmen der Nutzung von Mobile2b selbst erfolgt, ist der Kunde selbst verantwortlich und eventuell auch Dritten gegenüber haftbar. Dies gilt insbesondere auch für Verdienstausfallschäden.
  2. Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden
    1. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten vom Anbieter oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
    2. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten vom Anbieter oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Anbieter oder durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Lizenzgebühren je Schadensfall.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Etwaige Mängel bei Vertragsabschluss werden im Rahmen der Bug-/Fehlerbehebung innerhalb der im Einzelfall festgelegten Reaktions- und Lösungszeiten durch den Anbieter behoben.
  5. Der Anbieter haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
  6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  7. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

12. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
  2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
  3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
  4. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

13. Beendigung des Vertrags

  1. Der Kunde kann den laufenden Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich kündigen. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag zu den geltenden Preisen jeweils um eine weitere Lizenzperiode (überlicherweise 12 Monate).
  2. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
  3. Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Workflows, Business Objekte und Daten auf dem Backend von Mobile2b unwiederbringlich gelöscht. Es obliegt jedem Vertragspartner regelmäßig Datensicherungen zu unternehmen.
  4. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

14. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

15. Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

16. Sonstige

  1. Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  2. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

See Trust Center